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   OLG Hamm, 11.03.2003 - 9 U 169/02   

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OLG Hamm, 11.03.2003 - 9 U 169/02 (https://dejure.org/2003,2849)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.03.2003 - 9 U 169/02 (https://dejure.org/2003,2849)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. März 2003 - 9 U 169/02 (https://dejure.org/2003,2849)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall mit Falschblinker - Haftungsverteilung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Falsches Blinken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wartepflicht bei irreführenden Blinkzeichen; Vertrauen auf Abbiegen eines blinkenden Vorfahrtsberechtigten; Anforderungen an die Begründung eines den Wartepflichtigen begünstigenden Vertrauenstatbestands ; Haftungsquote bei Vorfahrtsverletzung bei gesetztem Blinker des ...

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Vertrauen auf Fahrtrichtungsanzeiger

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechts geblinkt und geradeaus gefahren Crash auf der Kreuzung wegen irreführender Blinkzeichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 17 Abs. 1 S. 2; StVO § 1 Abs. 2 § 8 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und unrichtig angekündigter Richtungsänderung des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 975
  • NZV 2003, 414
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.09.1995 - VI ZR 151/94

    Sorgfaltspflichten eines Verkehrsteilnehmers beim Überholen; Zulässigkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2003 - 9 U 169/02
    Diese gesteigerte Sorgfaltspflicht bringt es mit sich, dass er mit verkehrswidrigem Verhalten des Vorfahrtberechtigten rechnen muss und sich daher auf den Vertrauensgrundsatz nur eingeschränkt berufen kann (vgl. etwa BGH NZV 1996, 27 (28) m.w.N.).
  • KG, 25.09.1989 - 12 U 4646/88

    Haftungsverteilung bei unrichtig angezeigter Abbiegeabsicht des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2003 - 9 U 169/02
    Die Gegenmeinung lässt die Betätigung der rechten Blinkleuchte des vorfahrtberechtigten Fahrzeuges zur Begründung eines Vertrauenstatbestandes für den Wartepflichtigen im Zweifel genügen und verneint sie nur ausnahmsweise dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die Anlass zu Zweifeln an der Abbiegeabsicht geben (vgl. BGH VM 1974, 67;OLG Hamm (3.StrS) VRS 61, 52; KG NZV 1990, 155;OLG München DAR 1998, 474; grundsätzlich - jedoch mit Einschränkung - auch Hentschel Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., 2003, Rdn. 54 zu § 8 StVO m.w.N.).
  • OLG München, 18.09.1998 - 10 U 6463/97

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und angezeigter Abbiegeabsicht des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2003 - 9 U 169/02
    Die Gegenmeinung lässt die Betätigung der rechten Blinkleuchte des vorfahrtberechtigten Fahrzeuges zur Begründung eines Vertrauenstatbestandes für den Wartepflichtigen im Zweifel genügen und verneint sie nur ausnahmsweise dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die Anlass zu Zweifeln an der Abbiegeabsicht geben (vgl. BGH VM 1974, 67;OLG Hamm (3.StrS) VRS 61, 52; KG NZV 1990, 155;OLG München DAR 1998, 474; grundsätzlich - jedoch mit Einschränkung - auch Hentschel Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., 2003, Rdn. 54 zu § 8 StVO m.w.N.).
  • OLG Dresden, 23.09.1993 - 8 U 745/93

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2003 - 9 U 169/02
    Danach darf der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtberechtigten Fahrzeuges im Zweifel nicht auf dessen Abbiegen vertrauen (so auch OLG Saarbrücken VM 1982, 40 m. krit. Anm. Booß; OLG Düsseldorf Urt. vom 8.11.1973 - 12 U 6/73 u. Urt. vom 31.07.1975 - 12 U 151/74; nicht eindeutig OLG Dresden VersR 1995, 234).
  • OLG Hamm, 13.11.1980 - 3 Ss OWi 2478/80
    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2003 - 9 U 169/02
    Die Gegenmeinung lässt die Betätigung der rechten Blinkleuchte des vorfahrtberechtigten Fahrzeuges zur Begründung eines Vertrauenstatbestandes für den Wartepflichtigen im Zweifel genügen und verneint sie nur ausnahmsweise dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die Anlass zu Zweifeln an der Abbiegeabsicht geben (vgl. BGH VM 1974, 67;OLG Hamm (3.StrS) VRS 61, 52; KG NZV 1990, 155;OLG München DAR 1998, 474; grundsätzlich - jedoch mit Einschränkung - auch Hentschel Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., 2003, Rdn. 54 zu § 8 StVO m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.05.1974 - 9 U 223/73
    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2003 - 9 U 169/02
    Der Senat hat an einen derartigen Vertrauenstatbestand bereits in seinem Urteil vom 28.05.1974 - 9 U 223/73 (VersR 1975, 161 / 162) strenge Anforderungen gestellt und ihn nur dann für begründet erachtet, wenn außer der Betätigung der rechten Blinkleuchte des vorfahrtberechtigten Fahrzeuges durch eindeutige Geschwindigkeitsherabsetzung und Beginn des Abbiegens deutlich wurde, dass eine Berührung der beiderseitigen Fahrlinien nicht in Betracht kam (vgl. auch LG Münster VRS 72 (1987), 166).
  • LG Münster, 17.09.1986 - 1 S 174/86
    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2003 - 9 U 169/02
    Der Senat hat an einen derartigen Vertrauenstatbestand bereits in seinem Urteil vom 28.05.1974 - 9 U 223/73 (VersR 1975, 161 / 162) strenge Anforderungen gestellt und ihn nur dann für begründet erachtet, wenn außer der Betätigung der rechten Blinkleuchte des vorfahrtberechtigten Fahrzeuges durch eindeutige Geschwindigkeitsherabsetzung und Beginn des Abbiegens deutlich wurde, dass eine Berührung der beiderseitigen Fahrlinien nicht in Betracht kam (vgl. auch LG Münster VRS 72 (1987), 166).
  • OLG Dresden, 20.08.2014 - 7 U 1876/13

    Vorfahrtverstoß; Blinklicht

    Das Landgericht ist im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass nach der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung, der auch der Senat folgt (vgl. ausführlich Beschluss vom 24.04.2014 - Az: 7 U 1501/13), der Wartepflichtige nur dann auf ein Abbiegen des Vorfahrtberechtigten vertrauen darf, wenn über das bloße Betätigen des Blinkers hinaus in Würdigung der Gesamtumstände, sei es durch eine eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit oder aber einen zweifelsfreien Beginn des Abbiegemanövers, eine zusätzliche tatsächliche Vertrauensgrundlage geschaffen worden ist, die es im Einzelfall rechtfertigt, davon auszugehen, das Vorrecht werde nicht (mehr) ausgeübt (OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Hamm, Urt. v. 11.03.2003 - 9 U 169/02, NJW-RR 2003, 975; OLG Celle, Urt. v. 22.02.1996 - 5 U 71/95, juris; KG, Urt. v. 13.01.1992 - 12 U 5054/90, juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 25.05.1992 - Ss 130/92, NJW 1993, 149; OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.03.1992 - 1 U 99/91, OLGR 1992, 189; OLG Hamm, Beschl v. 22.03.1991 - 2 Ss OWi 230/91, juris; KG, Urt. v. 29.09.1989 - 12 U 4646/88, juris; OLG Saarbrücken, Urt. v. 02.10.1981 - 3 U 109/80, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 13.11.1980 - 3 Ss OWi 2478/80, juris; ausdrücklich offengelassen von OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.06.1976 - 12 U 135/75, juris; ebenso jetzt wohl auch: OLG München, Urt. v. 06.09.2013 - 10 U 2336/13, SVR 2014, 10); der Wartepflichtige darf also niemals "blindlings" (so OLG Koblenz, Urt. v. 03.04.1995 - 12 U 761/94, juris) auf das Abbiegen des Blinkenden vertrauen.

    Insoweit hält der Senat auch im vorliegenden Fall eine Haftungsverteilung von 70:30 zulasten der Beklagten, die sich die Vorfahrtverletzung ihrer Versicherten zurechnen lassen muss, für insgesamt angemessen und sachgerecht (vgl. auch OLG Hamm, Urt. v. 11.03.2003, a.a.O. und OLG München, Urt. v. 06.09.2013 - 10 U 2336/13, SVR 2014, 105).

  • OLG Dresden, 24.04.2014 - 7 U 1501/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf der Vorfahrtstraße fahrenden und nach

    Regelmäßig überwiegt in solchen Fällen der Haftungsanteil des Wartepflichtigen (Anschluss an OLG Hamm, Urt. v. 11.03.2003 - 9 U 169/02, NJW-RR 2003, 975 und OLG Saarbrücken, Urt. v. 11.03.2008 - 4 U 228/07, NJW-RR 2008, 1611), der allein auf das Blinken vertraut (hier 70:30 zu Lasten des Wartepflichtigen).

    Regelmäßig überwiegt in solchen Fällen der Haftungsanteil des Wartepflichtigen (Anschluss an OLG Hamm, Urt. v. 11.03.2003 - 9 U 169/02, NJW-RR 2003, 975 und OLG Saarbrücken, Urt. v. 11.03.2008 - 4 U 228/07, NJW-RR 2008, 1611), der allein auf das Blinken vertraut (hier 70:30 zu Lasten des Wartepflichtigen).

    Während die eine Auffassung darauf abstellt, dass der Wartepflichtige grundsätzlich auf das angekündigte Abbiegen vertrauen darf (etwa Hentschel/König/Dauer, StVR, 42. Aufl., § 8 StVO Rn 54 m.w.N.; BGH, Urt. v. 28.05.1974 - 4 StR 37/74, NJW 1974, 1572; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.06.1966 - (1) Ss 150/66, juris, solange nicht konkrete Zweifel an dieser Abbiegeabsicht begründet sind), folgt der weit überwiegende Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung der Auffassung, dass der Wartepflichtige nur dann auf ein Abbiegen vertrauen darf, wenn über das bloße Betätigen des Blinkers hinaus in Würdigung der Gesamtumstände, sei es durch eine eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit oder aber einen zweifelsfreien Beginn des Abbiegemanövers eine zusätzliche tatsächliche Vertrauensgrundlage geschaffen worden ist, die es im Einzelfall rechtfertigt, davon auszugehen, das Vorrecht werde nicht (mehr) ausgeübt (OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Hamm, Urt. v. 11.03.2003 - 9 U 169/02, NJW-RR 2003, 975; OLG Celle, Urt. v. 22.02.1996 - 5 U 71/95, juris; KG, Urt. v. 13.01.1992 - 12 U 5054/90, juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 25.05.1992 - Ss 130/92, NJW 1993, 149; OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.03.1992 - 1 U 99/91, OLGR 1992, 189; OLG Hamm, Beschl v. 22.03.1991 - 2 Ss OWi 230/91, juris; KG, Urt. v. 29.09.1989 - 12 U 4646/88, juris; OLG Saarbrücken, Urt. v. 02.10.1981 - 3 U 109/80, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 13.11.1980 - 3 Ss OWi 2478/80, juris; ausdrücklich offen gelassen von OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.06.1976 - 12 U 135/75, juris; ebenso jetzt wohl auch: OLG München, Urt. v. 06.09.2013 - 10 U 2336/13, SVR 2014, 10); der Wartepflichtige darf also niemals "blindlings" (so OLG Koblenz, Urt. v. 03.04.1995 - 12 U 761/94, juris) auf das Abbiegen des Blinkenden vertrauen.

    Das Landgericht hat sich (wohl in Anlehnung an OLG Hamm, Urt. v. 11.03.2003, a.a.O.) mit Recht auf den Standpunkt gestellt, dass der Vorfahrtverstoß schwerer wiegt als das missverständliche Blinken der Beklagten zu 1. Der Senat verkennt nicht, dass (allerdings stets maßgeblich von den Besonderheiten des Einzelfalls bestimmt) in der obergerichtlichen Rechtsprechung auch andere Haftungsquoten für angemessen erachtet worden sind (so 75:25 zugunsten des Wartepflichtigen in OLG Celle, Urt. v. 22.02.1996, a.a.O.; 50:50 in OLG Koblenz, Urt. v. 03.04.1995, a.a.O.; 70:30 zugunsten des Wartepflichtigen in OLG Saarbrücken, Urt. v. 02.10.1981, a.a.O.; aber auch Alleinhaftung (!) des Wartepflichtigen in KG, Urt. v. 13.01.1992 - 12 U 5054/90).

    Mit der überzeugend begründeten Entscheidung des OLG Hamm (Urt. v. 11.03.2003, a.a.O.) geht der Senat für den vorliegenden Einzelfall davon aus, dass die Beklagte zu 1 durch das missverständliche Blinken in zeitlicher Hinsicht zwar die erste Ursache für die streitgegenständliche Kollision gesetzt hat, der Entschluss, auf die Vorfahrtstraße einzufahren beruhte aber auf der schwerer zu gewichtenden, unzureichenden Vergewisserung der Drittwiderbeklagten zu 2, ob die Beklagte zu 1 tatsächlich die bevorrechtigte Straße verlassen würde.

  • OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 4 U 228/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem

    Während einerseits vertreten wird, dass der Wartepflichtige im Grundsatz auf das angekündigte Abbiegen vertrauen darf, solange nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (OLGR München 1998, 474; KG DAR 1990, 142; Henschel, aaO., § 8 StVO Rdnr. 54; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., § 8 Rdnr. 63), vertritt die Gegenmeinung die Auffassung, dass der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses außer durch die Betätigung der Blinkleuchte in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (Hamm, NJW-RR 2003, 975; vgl. auch OLG Saarbrücken, Verkehrsmitteilung 1982, 40 - mit überwiegender Haftung des Vorfahrtsberechtigten; wohl auch LG Kiel, DAR 2000, 123; vgl. auch OLG Karlsruhe DAR 2001, 128).

    Dies schließt das Gebot ein, notfalls zur Vermeidung einer Kollision anzuhalten (OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975).

  • OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 1 U 168/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen mit einem

    Der überwiegende Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung folgt hingegen der Auffassung, dass der Wartepflichtige nur dann auf ein Abbiegen vertrauen darf, wenn über das bloße Betätigen des Blinkers hinaus zusätzliche Umstände vorliegen, die eine tatsächliche Vertrauensgrundlage schaffen, z.B. eine eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit oder ein zweifelsfreier Beginn des Abbiegemanövers (OLG Dresden, Beschluss vom 24.04.2014 - 7 U 1501/13; OLG Dresden, Urteil vom 20.08.2014 - 7 U 1876/13 = NJW-RR 2015, 409; OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.03.2008 - 4 U 228/07 = NJW-RR 2008, 1611; OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2003 - 9 U 169/02 = NJW-RR 2003, 975; OLG Celle, Urteil vom 22.02.1996 - 5 U 71/95; KG Berlin, Urteil vom 13.01.1992 - 12 U 5054/90; OLG Oldenburg, Beschluss vom 5.20.05.1992 - Ss 130/92 = NJW 1993, 149; OLG Hamm, Beschluss vom 20.03.1991 - Ss OWi 230/91; KG Berlin, Urteil vom 29.09.1989 - 12 U 4646/88).

    Das Einfahren in die Vorfahrtstraße bei mangelnder Vergewisserung, ob der Vorfahrtsberechtigte tatsächlich rechts einbiegen würde, ist daher schwerer zu gewichten (so auch OLG Dresden, Beschluss vom 24.04.2014 - 7 U 1501/13, juris Rn. 15; OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2003 - 9 U 169/02 = NJW-RR 2003, 975).

  • LG Saarbrücken, 07.06.2013 - 13 S 34/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Zusammenstoß eines vorkollisionär falsch

    aa) Im Einzelnen ist umstritten, ob der Wartepflichtige auf ein angekündigtes Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten bereits dann vertrauen darf, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (vgl. OLGR München 1998, 474; KG DAR 1990, 142; Henschel/König/Dauer aaO, § 8 StVO Rdn. 54; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 8 StVO Rdnr. 63), oder ob der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2008, 1611; OLG Hamm NJW-RR 2003, 975; wohl auch OLG Karlsruhe DAR 2001, 128; offen gelassen von der Kammer, Beschlüsse vom 2. Juli 2012 - 13 S 69/12 - und vom 20. August 2012 - 13 S 124/12).

    a) Hat der Vorfahrtsberechtigte entgegen § 1 Abs. 2 StVO durch das Setzen eines falschen Blinksignals eine Gefahrenlage geschaffen, weil er damit rechnen muss, dass der Wartepflichtige auf die Richtigkeit des Blinksignals vertraut, und will er dann von seiner angekündigten Fahrtrichtung Abstand nehmen, so ist er nach obergerichtlicher Rechtsprechung zur Vermeidung einer Gefährdung grundsätzlich gehalten, unter genauer Beobachtung des wartepflichtigen Verkehrs besonders vorsichtig an die Einmündung heranzufahren und notfalls eine Verständigung mit dem wartepflichtigen Fahrer herbeizuführen oder ggf. ganz anzuhalten (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2008, 1611 ff.; OLG Hamm NJW-RR 2003, 975).

  • LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 64/15

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vertrauen des Wartepflichtigen auf ein Abbiegen des

    b) Nach anderer Auffassung ist ein berechtigtes Vertrauen des Wartepflichtigen in die Abbiegeabsicht des Vorfahrtsberechtigten grundsätzlich geeignet, eine Vorfahrtsverletzung entfallen zu lassen (so Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2008, 1611; wohl auch OLG Hamm NJW-RR 2003, 975 f.).

    aa) Allerdings ist im Einzelnen umstritten, ob der nach § 8 StVO Wartepflichtige auf ein angekündigtes Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten bereits dann vertrauen darf, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (vgl. OLG München DAR 1998, 474; KG DAR 1990, 142; Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. § 8 StVO Rdn. 54; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 8 StVO Rdn. 63), oder ob der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2008, 1611; OLG Hamm NJW-RR 2003, 975; wohl auch OLG Karlsruhe DAR 2001, 128; offen gelassen von der Kammer, Beschlüsse vom 2. Juli 2012 - 13 S 69/12 - und vom 20. August 2012 - 13 S 124/12).

  • OLG Naumburg, 19.02.2014 - 5 U 206/13

    Kfz-Unfall: Haftungsverteilung und Schmerzensgeldanspruch für geringfügige

    Der Wartepflichtige darf trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen, wenn sich dieses außer durch die Betätigung der Blinkleuchte in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611).

    Vielmehr ist ihr eine erhöhte Betriebsgefahr in Höhe von einem Drittel anzulasten, da das Setzen des Blinkers eine Mitursache für den Unfall begründet hat (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.1992 - 1 U 99/1991; das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung vom 11. März 2003 - 9 U 169/02 - zitiert nach Juris - eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten wegen Setzung des rechten Fahrtrichtungsanzeigers von 1/3 angenommen; OLG München, Urteil vom 06. September 2013 - 10 U 2336/13 -, juris).

  • LG Mosbach, 20.11.2013 - 1 O 134/13

    Kreuzungskollision: Vorfahrt und irreführendes Verhalten

    Unter welchen Voraussetzungen der Vorfahrtsberechtigte hierdurch einen Vertrauenstatbestand schafft, auf den der Wartepflichtige vertrauen darf, ist streitig (BGH NZV 1990, 155; OLG Oldenburg NZV 1992, 454; OLG Köln, DAR 1978, 183; OLG Hamm NJW-RR 2003, 975; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., 2011, § 8 Rn. 54).

    Hierzu zählen Herabsetzung der Geschwindigkeit, Einordnen nach rechts, Schrägstellung des Fahrzeugs (OLG Karlsruhe DAR 2001, 128; OLG Oldenburg NZV 1992, 454; OLG Köln, DAR 1978, 183; OLG Hamm NJW-RR 2003, 975).

    In diesem Fall hätte es die Sorgfaltspflicht geboten, so lange zu warten, bis durch den Beginn der Richtungsänderung des Berechtigten unzweifelhaft für die Beklagte zu 2 erkennbar geworden ist, ob der Zeuge ...einzubiegen beabsichtigt (OLG Oldenburg NZV 1992, 454; OLG Köln, DAR 1978, 183; OLG Hamm NJW-RR 2003, 975).

  • OLG München, 06.09.2013 - 10 U 2336/13

    Zur Haftung des Falschblinkenden bei hoher Geschwindigkeit

    Die Gegenmeinung vertritt die Auffassung, dass der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses außer durch die Betätigung der Blinkleuchte in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 1611 ).
  • OLG Karlsruhe, 20.11.2020 - 9 U 44/19

    Haftungsquote bei fehlerhaft gesetztem Fahrtrichtungsanzeiger des

    Eine Vorfahrtsverletzung hat daher - im Verhältnis zu anderen Verkehrsverstößen - ein besonderes Gewicht (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; OLG Celle, DAR 2004, 390; OLG Dresden, NJW-RR 2015, 409).

    - Eine Haftungsquote von 70 : 30 zu Lasten der Klägerin entspricht der deutlich überwiegenden Auffassung der Gerichte in ähnlichen Unfallkonstellationen (Vorfahrtsverletzung einerseits und fehlerhaft gesetzter Fahrtrichtungsanzeiger andererseits) jedenfalls dann, wenn keine erheblichen zusätzlichen Verursachungsbeiträge des Vorfahrtsberechtigten festzustellen sind (vgl. KG Berlin, VersR 1975, 52; LG Halle, VersR 2002, 1525; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611; OLG München, NZV 2009, 457; OLG Dresden, NJW-RR 2015, 409).

  • AG Frankenthal, 24.11.2016 - 3a C 308/16

    Verkehrsunfallhaftung: Vorfahrtsverletzung; berechtigtes Vertrauen des

  • LG Arnsberg, 23.11.2011 - 5 S 104/11

    Anforderungen an das Vertrauendürfen eines Wartepflichtigen hinsichtlich eines

  • OLG Hamm, 29.09.2003 - 6 U 95/03

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Betätigung des

  • OLG München, 06.03.2009 - 10 U 4439/08

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision im Kreuzungsbereich bei

  • LG Detmold, 14.08.2013 - 10 S 34/13

    Vorfahrtsverstoß, Setzen des Fahrtrichtungsanzeigers

  • LG Berlin, 31.03.2011 - 41 S 225/10

    Rechtsanwaltskosten für Einholung einer Kostendeckungszusage bei RSV

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 27.02.2003 - 10 UF 760/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7034
OLG Dresden, 27.02.2003 - 10 UF 760/02 (https://dejure.org/2003,7034)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.02.2003 - 10 UF 760/02 (https://dejure.org/2003,7034)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 10 UF 760/02 (https://dejure.org/2003,7034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1674
    Entzug der elterlichen Sorge bei Inhaftierung der allein sorgeberechtigten Mutter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entzug der elterlichen Sorge bei langfristiger Inhaftierung der alleinsorgeberechtigten Kindesmutter; Gefährdung des Kindeswohls durch strafgerichtliche Verurteilung der Mutter; Mangelnde Eignung der Sorgerechtsinhaberin; Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge

Verfahrensgang

  • AG Dresden - 304 F 1277/02
  • OLG Dresden, 27.02.2003 - 10 UF 760/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 940
  • FamRZ 2003, 1038
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 13.02.1996 - 15 W 434/95
    Auszug aus OLG Dresden, 27.02.2003 - 10 UF 760/02
    Ein solcher Eingriff ist aber sowohl bei § 1666 BGB als auch im Rahmen des § 1674 BGB erforderlich (so auch OLG Hamm FamRZ 1996, 1029f.).

    Entgegen einer teilweise vertretenen Auffassung (OLG Hamm FamRZ 1996, 1029 ; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 6) kann die Prüfung des § 1666 BGB im Falle der Strafhaft des sorgeberechtigten Elternteils vorerst durch die Anordnung des Ruhens der elterlichen Sorge ersetzt werden.

  • OLG Naumburg, 04.07.2001 - 8 WF 135/01

    Elterliche Sorge - Ruhen - tatsächliche Verhinderung - Vorrang vor

    Auszug aus OLG Dresden, 27.02.2003 - 10 UF 760/02
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Ruhensfall bei einer Inhaftierung zumindest dann besteht, wenn diese länger andauert (OLG Naumburg, OLGR 2002, 93; BayObLG NJW 1975, 1082; MüKo-Finger, BGB , 4. Aufl., § 1674 Rn 5; Palandt-Diederichsen, BGB , 62. Aufl., § 1674 Rn 1; a.A. OLG Frankfurt, OLGR 2001, 6).
  • BayObLG, 23.12.1974 - BReg. 1 Z 106/73

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Ehescheidungsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 27.02.2003 - 10 UF 760/02
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Ruhensfall bei einer Inhaftierung zumindest dann besteht, wenn diese länger andauert (OLG Naumburg, OLGR 2002, 93; BayObLG NJW 1975, 1082; MüKo-Finger, BGB , 4. Aufl., § 1674 Rn 5; Palandt-Diederichsen, BGB , 62. Aufl., § 1674 Rn 1; a.A. OLG Frankfurt, OLGR 2001, 6).
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 80/04

    Ruhen der elterlichen Sorge bei Abwesenheit eines Elternteils

    Nur dann, wenn der Elternteil auf längere Zeit nicht entscheidend in die Ausübung des Sorgerechts eingreifen kann, sei es infolge langfristiger Inhaftierung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2003, 1038) oder Abwesenheit ohne weitere Kontaktpflege (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2002, 258), sei es durch einen Aufenthalt im Ausland ohne Einfluß auf die Ausübung des Sorgerechts (OLG Köln FamRZ 1992, 1093; LG Frankenthal DAVorm 1993, 1237), ist das Ruhen der elterlichen Sorge nach § 1674 BGB festzustellen.
  • OLG Brandenburg, 29.01.2009 - 9 UF 105/08

    Sorgerecht: Entzug bzw. Ruhen der elterlichen Sorge bei längerer Inhaftierung

    Unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips steht daher die tatsächliche Verhinderung an der Ausübung der Personensorge einer Entziehung des Sorgerechts gemäß § 1666 BGB entgegen (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2003, 1038).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Strafhaft länger andauert (OLG Dresden, FamRZ 2003, 1038; OLG Naumburg, OLGR 2002, 93; BayObLG, NJW 1975, 1082; Senat, Beschluss vom 5.5.2008 zum Az: 9 WF 242/07).

  • OLG Brandenburg, 21.05.2008 - 9 UF 53/08

    Elterliche Sorge: Ruhen während langfristiger Inhaftierung eines Elternteils in

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Ruhensfall zumindest dann bestehen kann, wenn Strafhaft länger andauert (OLG Dresden, FamRZ 2003, 1038; OLG Naumburg, OLG-R 2002, 93; BayOblG, NJW 1975, 1082; Dauner-Lieb, a.a.O., Rz. 2).
  • AG Ludwigslust, 30.09.2009 - 5 F 144/09

    Elterliche Sorge: Alleiniges Sorgerecht bei größerer räumlicher Entfernung

    Es handelt sich hierbei gegenüber dem Entzug bzw. entsprechend einer Übertragung der elterlichen Sorge auf den anderen Elternteil minderschweren Eingriff in das Elternrecht, weshalb die Antragstellerin gegebenenfalls vorrangig diesen Weg zu beschreiten hätte; gleichzeitig wären auf diese Weise unter solchen Umständen sowohl ihre als auch die Interessen des Kindes ausreichend gewahrt, weil die Antragstellerin gemäß § 1678 Abs. 1, 1. Halbsatz BGB die elterliche Sorge dann ebenfalls allein ausüben könnte, während das Elternrecht des Antragsgegners als solches unangetastet fortbestünde (vgl. in diesem Sinne zu § 1666 BGB OLG Dresden FamRZ 2003, 1038).
  • OLG Köln, 25.02.2004 - 27 UF 2/04
    Entscheidend ist vielmehr darauf abzustellen, ob und inwieweit die Möglichkeit der internen Kontaktaufnahme zwischen den Eltern (MK/BGB-Finger, a.a.O. , § 1674 Rn. 5) sowie die Möglichkeit für den abwesenden Elternteil besteht, durch Briefe und Telefonate oder mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel Kontakt zu den Kindern zu halten, Einfluß auf deren Betreuung und Erziehung zu nehmen und bei anstehende Probleme für die Kinder zur Verfügung zu stehen (LG Hamburg, DAVorm 1991, 876 f., 877; Bamberger/Veit, a.a.O., § 1674 Rn. 2; Coester-Waltjen, a.a.O., § 64 II (S. 1024); MK/BGB-Finger, a.a.O., § 1674 Rn. 5; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1674 Rn. 1; Staudinger/Michael Coester, 13. Aufl., 2000, § 1674 Rn. 9; vgl. hierzu auch: OLG Dresden, FamRZ 2003, 1038 f., 1038).

    Es ist aber zu berücksichtigen, dass es auch dann in hinreichender Weise möglich ist, Einfluß auf die Betreuung, Erziehung und Entwicklung zu nehmen, wenn der Sorgeberechtigte mit dem anderen Elternteil und den betroffenen Kindern in ständigem Telefonkontakt steht (vgl.: LG Hamburg, DAVorm 1991, 876 f., 877; Bamberger/Veit, a.a.O., § 1674 Rn. 2; Coester-Waltjen, a.a.O., § 64 II (S. 1024); MK/BGB-Finger, a.a.O., § 1674 Rn. 5; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1674 Rn. 1; Staudinger/Michael Coester, 13. Aufl., 2000, § 1674 Rn. 9; vgl. hierzu auch: OLG Dresden, FamRZ 2003, 1038 f., 1038).

  • OLG Hamm, 27.03.2012 - 2 WF 213/11

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Feststellung des

    Ab wann dies der Fall sein kann, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 27.02.2003 - 10 UF 760/02 - FamRZ 2003, 1038: Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren und 2 Monaten; vgl. aber OLG Naumburg, Beschluss vom 17.02.2003 - 8 UF 189/02 - FamRZ 2003, 1947).
  • AG Ludwigslust, 09.10.2009 - 5 F 140/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des alleinigen Sorgerechts wegen länger andauernder

    Ein Ruhensfall besteht bei einer Inhaftierung zumindest dann, wenn diese länger andauert (vgl. nur OLG Brandenburg ZKJ 2009, 293; OLG Dresden FamRZ 2003, 1038; in diesem Sinne wohl auch BGH FamRZ 2005, 29, jeweils m. w. N.), was bei einer noch vier Jahre andauernden Strafhaft der Fall ist.
  • OLG Hamm, 30.05.2023 - 7 UF 67/23
    Nur dann, wenn der Elternteil auf längere Zeit nicht entscheidend in die Ausübung des Sorgerechts eingreifen kann, sei es infolge langfristiger Inhaftierung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2003, 1038) oder Abwesenheit ohne weitere Kontaktpflege (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2002, 258), sei es durch einen Aufenthalt im Ausland ohne Einfluss auf die Ausübung des Sorgerechts (OLG Köln FamRZ 1992, 1093; LG Frankenthal DAVorm 1993, 1237), ist das Ruhen der elterlichen Sorge nach § 1674 BGB festzustellen.".
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.10.2002 - 16 W 26/2002, 16 W 26/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5964
OLG Köln, 23.10.2002 - 16 W 26/2002, 16 W 26/02 (https://dejure.org/2002,5964)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.10.2002 - 16 W 26/2002, 16 W 26/02 (https://dejure.org/2002,5964)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - 16 W 26/2002, 16 W 26/02 (https://dejure.org/2002,5964)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 05.09.2001 - 16 W 11/01

    Insolvenzrecht; Internationales Recht; Miet-Wohnungsrecht; Verfahrensrecht;

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2002 - 16 W 26/02
    Es kann und hat daher, wie auch der Senat bereits wiederholt entschieden hat (OLGReport Köln 2002, 130 (= ZMR 2002, 348), 308 und 368), die für die Zwangsvollstreckung im Inland erforderliche Konkretisierung bei der Vollstreckbarerklärung zu erfolgen (BGH a. a. O.).

    Derartige Kosten können ebenfalls in der Vollstreckbarerklärung konkretisiert und beziffert werden, wenn sich aus den Vorschriften des Urteilsstaats ergibt, dass sie mit der Urteilssumme beigetrieben werden können (vgl. BGH NJW 83, 2773; Senat ZMR 2002, 348), wie hier aus § 277 des BW i. V. m. §§ 474, 480, 524 und 551 der niederländischen ZPO, wonach die Vollstreckungsorgane derartige Kosten ohne gesonderte Titulierung vorab dem Vollstreckungserlös entnehmen können bzw. zu begleichen haben.

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2002 - 16 W 26/02
    Der um die Vollstreckbarerklärung ersuchte deutsche Richter hat aber darauf hinzuweisen und auf eine Konkretisierung des Zinsanspruchs hinzuwirken, die den deutschen Bestimmtheitsanforderungen genügt (vgl. BGH MDR 93, 904), da sich die Höhe der "gesetzlichen Zinsen" ohne weiteres den einschlägigen niederländischen Vorschriften entnehmen lässt, und sich mithin Inhalt und Umfang der Leistungspflicht aus dem Titel ergeben.
  • OLG Hamm, 03.01.2017 - 25 W 296/14

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels

    Sind in einem ausländischen Urteil nicht näher bezifferte Zuschläge zur ausgeurteilten Hauptsumme zu zahlen, so hat der um die Vollstreckbarerklärung ersuchte Richter auf einen Antrag hinzuwirken, der den deutschen Bestimmtheitsanforderungen genügt (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.1985, AZ: IV b ZR 73/84, Tz. 17 = NJW 1986, 1440-1442, BGH Beschluss vom 27.05.1993, AZ: IX ZB 78/92, Tz. 12, BGH, Beschluss vom 04.03.1993, AZ: IX ZB 55/92, Tz. 18, 19 = NJW 1993, 1801-1803, OLG Köln, Beschluss vom 23.10.2002, AZ: 16 W 26/02 = OLGR Köln 2003, 264-265, Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.11.1999, AZ: 14 W 16/99, Tz. 17, 18).
  • OLG Hamm, 24.05.2013 - 25 W 48/13

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Titels

    Sind in einem ausländischen Urteil nicht näher bezifferte Zuschläge zur ausgeurteilten Hauptsumme zu zahlen, so hat der um die Vollstreckbarerklärung ersuchte Richter auf einen Antrag hinzuwirken, der den deutschen Bestimmtheitsanforderungen genügt (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.1985, AZ: IV b ZR 73/84, Tz. 17 = NJW 1986, 1440-1442, BGH Beschluss vom 27.05.1993, AZ: IX ZB 78/92, Tz. 12, BGH, Beschluss vom 04.03.1993, AZ: IX ZB 55/92, Tz. 18, 19 = NJW 1993, 1801-1803, OLG Köln, Beschluss vom 23.10.2002, AZ: 16 W 26/02 = OLGR Köln 2003, 264-265, Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.11.1999, AZ: 14 W 16/99, Tz. 17, 18).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 28.02.2003 - 4 U 10/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9582
OLG Schleswig, 28.02.2003 - 4 U 10/01 (https://dejure.org/2003,9582)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.02.2003 - 4 U 10/01 (https://dejure.org/2003,9582)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. Februar 2003 - 4 U 10/01 (https://dejure.org/2003,9582)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beruflich gebotene Sorgfalt ; Verdachtsdiagnose Spannungspneumothorax; Pädiatrischer Behandlungsfehler ; Haftungsbegründende Kausalität; Beweislast für die fehlende Ursächlichkeit im Einzelfall; Doppelfunktion des Schmerzensgeldes; Höhe des Schmerzensgeldes in ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.02.2003 - 4 U 10/01
    Darüber hinaus soll das Schmerzensgeld dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet (vgl. grundlegende Entscheidung des BGH, Großer Senat für Zivilsachen, VersR 1955, 615).
  • BGH, 29.01.1991 - VI ZR 206/90

    Sorgfaltspflichten des Heilpraktikers bei Anwendung invasiver Behandlungsmethoden

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.02.2003 - 4 U 10/01
    Dabei gilt kein individueller, sondern ein auf die allgemeinen Verkehrsbedürfnisse ausgerichteter objektiver Sorgfaltsmaßstab (BGH, VersR 1991, 469).
  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.02.2003 - 4 U 10/01
    Die Beweislastumkehr entfällt nur dann, wenn es "gänzlich unwahrscheinlich" (BGH NJW 1995, 1611) bzw. "äußerst unwahrscheinlich" (Frahm/Nixdorf, a. a. O., Rn. 119) ist, dass der (grobe) Fehler zum Schadenseintritt beigetragen hat.
  • BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte bzw. unterlassene

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.02.2003 - 4 U 10/01
    Ein grober bzw. schwerer Behandlungsfehler stellt nach der Rechtsprechung (BGH VersR 1992, 1263 m. w. N.) auf ein Fehlverhalten ab, das nicht aus in der Person des behandelnden Arztes liegenden Gründen, sondern aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler dem Arzt aus dieser Sicht schlechterdings nicht passieren darf und sein Verhalten eindeutig gegen gesicherte und bewährte medizinische Erkenntnisse und Erfahrungen verstieß.
  • BGH, 21.07.1998 - VI ZR 276/97

    Aufteilung des Schmerzensgeldes in Kapital- und Rentenbeträge in der

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.02.2003 - 4 U 10/01
    Für die Aufteilung des Schmerzensgeldes in Kapital und Rente war mangels entsprechenden Antrags kein Raum (BGH, VersR 1998, 1565; Frahm/Nixdorf, a. a. O., Rn. 237).
  • OLG Schleswig, 24.02.1993 - 4 U 18/91

    Ärztliche Entscheidung ; Schnittentbindung; Grober Behandlungsfehler; Objektive

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.02.2003 - 4 U 10/01
    Nach alledem erachtet der Senat in Fortführung seiner Rechtsprechung zu derartigen Geburtsschadenfällen (vgl. Urteil vom 25. Oktober 2001, Az. 4 U 11/96 mit Hinweisen auf VersR 1994, 310; SchlHA 1999, 259 und OLG R 1999, 263) für das Schmerzensgeld einen Kapitalbetrag von 325.000,00 EUR als gerechtfertigt.
  • OLG München, 20.06.1996 - 1 U 4529/95

    Haftung des Krankenhausträgers für Fehler des Pflegepersonals

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.02.2003 - 4 U 10/01
    Das Landgericht hat bereits vergleichend auf eine Entscheidung des OLG München vom 20. Juni 1996 (VersR 1997, 977; Hack/Rings/Böhm, Schmerzensgeldbeträge, 20. Aufl., Nr. 2668) hingewiesen.
  • OLG Köln, 12.06.1995 - 5 U 9/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 28.02.2003 - 4 U 10/01
    In dem Fall OLG Köln vom 12. Juni 1995 (NJW-RR 1996, 281; Hack/Rings/Böhm, a. a. O., Nr. 2679) wurde ein Schmerzensgeld von 350.000,00 DM und eine monatliche Rente von 650, 00 DM zugesprochen.
  • OLG Frankfurt, 27.09.1996 - 4 U 11/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 28.02.2003 - 4 U 10/01
    Nach alledem erachtet der Senat in Fortführung seiner Rechtsprechung zu derartigen Geburtsschadenfällen (vgl. Urteil vom 25. Oktober 2001, Az. 4 U 11/96 mit Hinweisen auf VersR 1994, 310; SchlHA 1999, 259 und OLG R 1999, 263) für das Schmerzensgeld einen Kapitalbetrag von 325.000,00 EUR als gerechtfertigt.
  • LG Kiel, 29.10.2019 - 8 O 254/16

    Arzthaftungsrecht: Pflichtverletzung durch fehlerhafte Befunderhebung;

    Im Bereich ärztlichen Handelns hat allerdings die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes grundsätzlich nur nachrangige Bedeutung (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. Februar 2003 - 4 U 10/01 -, Rn. 20 m.w.N., juris).
  • OLG Stuttgart, 03.02.2016 - 1 U 135/15

    Arzthaftung: Erblindung eines Säuglings aufgrund eines groben Behandlungsfehlers

    Im Rahmen der Genugtuungsfunktion - der im Bereich der Arzthaftung allerdings regelmäßig keine besonders hervorgehobene Rolle zukommt (OLG Schleswig NJOZ 2003, 3539, 3542; Cramer/Luig in Ratzel/Lissel, Handbuch des Medizinschadensrechts, § 22 Rn. 37) - hat es insbesondere den Grad des Verschuldens berücksichtigt und in Rechnung gestellt, dass der Sachverständige einen groben Behandlungsfehler bejaht hat (vgl. Cramer/Luig aaO, § 22 Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.04.2003 - 19 W 14/03   

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https://dejure.org/2003,15824
OLG Köln, 02.04.2003 - 19 W 14/03 (https://dejure.org/2003,15824)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.04.2003 - 19 W 14/03 (https://dejure.org/2003,15824)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. April 2003 - 19 W 14/03 (https://dejure.org/2003,15824)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 20.10.1989 - 2 W 181/89
    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2003 - 19 W 14/03
    Wertbestimmend für eine Unterlassungsklage ist die gemäß § 3 ZPO zu schätzende Beeinträchtigung, die von dem beanstandeten Verhalten des Gegners verständigerweise zu besorgen ist und die mit der jeweils begehrten Maßnahme beseitigt werden soll (vgl. Zöller-Herget, 23. Auflage, § 3 Rn. 16 "Unterlassung"; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozeß, 11. Auflage 1996, Rn. 4480; OLG Celle JurBüro 1974, 1434; OLG Köln JurBüro 1990, 246).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.04.2002 - 14 U 28/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9919
OLG Celle, 25.04.2002 - 14 U 28/01 (https://dejure.org/2002,9919)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.04.2002 - 14 U 28/01 (https://dejure.org/2002,9919)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. April 2002 - 14 U 28/01 (https://dejure.org/2002,9919)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beginn der Verjährungsfrist: Hepatitisinfektion durch Bluttransfusion nach Verkehrsunfall

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 852 BGB ; § 823 BGB ; § 847 BGB
    Beginn der Verjährungsfrist; Vorhersehbarkeit; Kausalität ; Konkrete Schadensfolge

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Verjährungsfrist; Vorhersehbarkeit; Kausalität ; Konkrete Schadensfolge

  • Judicialis

    BGB § 852; ; BGB § 823; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de

    BGB § 852 § 823 § 847
    Beginn der Verjährungsfrist ab Kenntnis von einem Zusammenhang zwischen Unfall und jetzigem Befinden (hier: Hepatitis C)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 71/96

    Beginn der Verjährung bei einer zunächst nicht vorhersehbaren Schadensfolge

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2002 - 14 U 28/01
    Abzustellen ist auf den Zeitpunkt, zu dem der Kläger Kenntnis von einem Zusammenhang zwischen dem Unfall und seinem jetzigen Befinden erhalten hat (vgl. BGH, NJW 1997, 2448 f.).
  • BGH, 26.05.1992 - VI ZR 253/91

    Keine Änderung der Verjährungsfrist durch deklaratorisches Anerkenntnis; eine

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2002 - 14 U 28/01
    Allein dass die Parteien in dem Abfindungsvergleich hinsichtlich materieller Zukunftsschäden einen Vorbehalt von der im Übrigen generellen Abfindung ausgesprochen haben, reicht nicht aus, um eine Befreiung von der Verjährungseinrede anzunehmen (vgl. BGH, NJW 1992, 2228; Geigel/Hübinger, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl. 2001, 11. Kapitel, Rn. 81).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 16.01.2003 - 3 U 144/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14042
OLG Bamberg, 16.01.2003 - 3 U 144/02 (https://dejure.org/2003,14042)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.01.2003 - 3 U 144/02 (https://dejure.org/2003,14042)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 3 U 144/02 (https://dejure.org/2003,14042)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gehörsrüge gegen unanfechtbare erstinstanzliche Urteile; Möglichkeit der Selbstkorrektur für erstinstanzliches Gericht; Ausdehnung von Überprüfungsmöglichkeiten

  • Judicialis

    ZPO § 321 a; ; ZPO § 522 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 525

  • rechtsportal.de

    ZPO § 321a; ZPO § 522 Abs. 2 (n.F.); ZPO § 525
    Keine Ausdehnung der Gehörsrüge auf unanfechtbare Entscheidungen der Berufungsgerichte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Schweinfurt - 12 O 919/01
  • OLG Bamberg, 16.01.2003 - 3 U 144/02
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 22.03.2002 - 6 U 199/01

    UWG -Recht; Verbraucherrecht

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.01.2003 - 3 U 144/02
    Eine entsprechende Anwendung des § 321 a ZPO n.F. über § 525 ZPO n.F. kommt daher nicht in Betracht (so auch OLG Oldenburg, OLG-Report 2002, 302).
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